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   OLG Celle, 26.03.2021 - 2 Ws 82/21   

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OLG Celle, 26.03.2021 - 2 Ws 82/21 (https://dejure.org/2021,34657)
OLG Celle, Entscheidung vom 26.03.2021 - 2 Ws 82/21 (https://dejure.org/2021,34657)
OLG Celle, Entscheidung vom 26. März 2021 - 2 Ws 82/21 (https://dejure.org/2021,34657)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 112 Abs. 1 StPO; § 112 Abs. 2 Nr. 2 StPO; § 116 Abs. 4 Nr. 3 StPO
    Invollzugsetzung eines Haftbefehls; Fluchtgefahr bei hoher Straferwartung; Verdunkelungsgefahr bei Erschwerung der Sachaufklärung; Entscheidungszeitpunkt für Invollzugsetzung eines Haftbefehls

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Invollzugsetzung eines Haftbefehls Fluchtgefahr bei hoher Straferwartung Verdunkelungsgefahr bei Erschwerung der Sachaufklärung Entscheidungszeitpunkt für Invollzugsetzung eines Haftbefehls

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (24)

  • BVerfG, 11.07.2012 - 2 BvR 1092/12

    Freiheit der Person (Untersuchungshaft; Fluchtgefahr; Außervollzugsetzung eines

    Auszug aus OLG Celle, 26.03.2021 - 2 Ws 82/21
    Ob dies der Fall ist, erfordert vor dem Hintergrund der wertsetzenden Bedeutung des Grundrechts der persönlichen Freiheit von Art. 2 Abs. 2 Satz 2 Grundgesetz eine Beurteilung sämtlicher Umstände des Einzelfalls (st. Rspr., vgl. etwa BVerfG, Beschlüsse vom 27.09.2012, 2 BvR 1874/12 und vom 11.07.2012, 2 BvR 1092/12 ).

    Dies setzt jedoch voraus, dass von der Prognose des Haftrichters bezüglich der Straferwartung der Rechtsfolgenausspruch des Tatrichters erheblich zum Nachteil des Angeklagten abweicht und sich die Fluchtgefahr dadurch ganz wesentlich erhöht ( BVerfG, Beschlüsse vom 27.09.2012, 2 BvR 1874/12 , vom 11.07.2012, 2 BvR 1092/12 und vom 15.08.2007, 2 BvR 1485/07 ; vgl. BGH, Beschluss vom 28.10.2005, StB 15/05 , OLG Frankfurt, Beschluss vom 14.08.2017, 1 Ws 159/17 und OLG Hamm, Beschluss vom 07.08.2012, 2 Ws 252/12).

    Erforderlich sind nachvollziehbare Feststellungen dazu, von welcher Straferwartung der Beschuldigte im Zeitpunkt der Außervollzugsetzung des Haftbefehls ausging (BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 17. Dezember 2020 - 2 BvR 1787/20 -, juris; BVerfG, Beschluss vom 11.07.2012, 2 BvR 1092/12 ).

  • BVerfG, 27.09.2012 - 2 BvR 1874/12

    Freiheit der Person (Untersuchungshaft; Fluchtgefahr; Außervollzugsetzung eines

    Auszug aus OLG Celle, 26.03.2021 - 2 Ws 82/21
    Ob dies der Fall ist, erfordert vor dem Hintergrund der wertsetzenden Bedeutung des Grundrechts der persönlichen Freiheit von Art. 2 Abs. 2 Satz 2 Grundgesetz eine Beurteilung sämtlicher Umstände des Einzelfalls (st. Rspr., vgl. etwa BVerfG, Beschlüsse vom 27.09.2012, 2 BvR 1874/12 und vom 11.07.2012, 2 BvR 1092/12 ).

    Dies setzt jedoch voraus, dass von der Prognose des Haftrichters bezüglich der Straferwartung der Rechtsfolgenausspruch des Tatrichters erheblich zum Nachteil des Angeklagten abweicht und sich die Fluchtgefahr dadurch ganz wesentlich erhöht ( BVerfG, Beschlüsse vom 27.09.2012, 2 BvR 1874/12 , vom 11.07.2012, 2 BvR 1092/12 und vom 15.08.2007, 2 BvR 1485/07 ; vgl. BGH, Beschluss vom 28.10.2005, StB 15/05 , OLG Frankfurt, Beschluss vom 14.08.2017, 1 Ws 159/17 und OLG Hamm, Beschluss vom 07.08.2012, 2 Ws 252/12).

  • BGH, 19.12.2003 - StB 21/03

    Aufhebung des Haftbefehls gegen Abdelghani Mzoudi hat Bestand

    Auszug aus OLG Celle, 26.03.2021 - 2 Ws 82/21
    Nach ständiger Rechtsprechung unterliegt die Beurteilung des dringenden Tatverdachts, die das erkennende Gericht während laufender Hauptverhandlung vornimmt, im Haftbeschwerdeverfahren nur in eingeschränktem Umfang der Nachprüfung durch das Beschwerdegericht (BGH, Beschluss vom 04. Februar 2016 - StB 1/16 -,juris, BGH, Beschlüsse vom 28. August 2014 - StB 22/14 , juris; 8. Oktober 2012 - StB 9/12 - JR 2013, 419, 420; 7. August 2007 - StB 17/07 , juris; 19. Dezember 2003 - StB 21/03 , BGHR StPO § 112 Tatverdacht 3 mwN).

    Die Prüfung des Beschwerdegerichts ist mithin darauf beschränkt, ob das vom Tatrichter gewonnene Ergebnis auf Tatsachen gestützt ist, die diesem im Zeitpunkt seiner Entscheidung zur Verfügung standen, und darauf, ob das mitgeteilte Ergebnis auf einer vertretbaren Bewertung dieser zur Zeit für und gegen einen dringenden Tatverdacht sprechenden Umstände beruht (BGH StV 1991, 525 ; StV 2004, 143 ; OLG Koblenz, StV 1994, 316 ; OLG Karlsruhe StV 1997, 312 ; OLG Kiel, SchlHA 2003, 188; OLG Jena, StV 2005, 559 ; KG Beschluss vom 3. April 2006, Az. 1 AR 631/04, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 14. November 2007, 2 Ws 342/07 , juris).

  • BVerfG, 17.12.2020 - 2 BvR 1787/20

    Neuerlass und Vollzug eines Haftbefehls nach Anklageerhebung

    Auszug aus OLG Celle, 26.03.2021 - 2 Ws 82/21
    Erforderlich sind nachvollziehbare Feststellungen dazu, von welcher Straferwartung der Beschuldigte im Zeitpunkt der Außervollzugsetzung des Haftbefehls ausging (BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 17. Dezember 2020 - 2 BvR 1787/20 -, juris; BVerfG, Beschluss vom 11.07.2012, 2 BvR 1092/12 ).
  • BGH, 08.10.2012 - StB 9/12

    Fortdauer der Untersuchungshaft; Verbrechen gegen die Menschlichkeit;

    Auszug aus OLG Celle, 26.03.2021 - 2 Ws 82/21
    Nach ständiger Rechtsprechung unterliegt die Beurteilung des dringenden Tatverdachts, die das erkennende Gericht während laufender Hauptverhandlung vornimmt, im Haftbeschwerdeverfahren nur in eingeschränktem Umfang der Nachprüfung durch das Beschwerdegericht (BGH, Beschluss vom 04. Februar 2016 - StB 1/16 -,juris, BGH, Beschlüsse vom 28. August 2014 - StB 22/14 , juris; 8. Oktober 2012 - StB 9/12 - JR 2013, 419, 420; 7. August 2007 - StB 17/07 , juris; 19. Dezember 2003 - StB 21/03 , BGHR StPO § 112 Tatverdacht 3 mwN).
  • BVerfG, 15.08.2007 - 2 BvR 1485/07

    Aufhebung eines Haftverschonungsbeschlusses wegen neu hervorgetretener Umstände

    Auszug aus OLG Celle, 26.03.2021 - 2 Ws 82/21
    Dies setzt jedoch voraus, dass von der Prognose des Haftrichters bezüglich der Straferwartung der Rechtsfolgenausspruch des Tatrichters erheblich zum Nachteil des Angeklagten abweicht und sich die Fluchtgefahr dadurch ganz wesentlich erhöht ( BVerfG, Beschlüsse vom 27.09.2012, 2 BvR 1874/12 , vom 11.07.2012, 2 BvR 1092/12 und vom 15.08.2007, 2 BvR 1485/07 ; vgl. BGH, Beschluss vom 28.10.2005, StB 15/05 , OLG Frankfurt, Beschluss vom 14.08.2017, 1 Ws 159/17 und OLG Hamm, Beschluss vom 07.08.2012, 2 Ws 252/12).
  • KG, 03.11.2011 - 4 Ws 96/11

    Untersuchungshaft: Voraussetzungen des Haftgrundes der Fluchtgefahr

    Auszug aus OLG Celle, 26.03.2021 - 2 Ws 82/21
    Je höher die konkrete Straferwartung ist, umso gewichtiger müssen die den Fluchtanreiz mindernden Gesichtspunkte sein (vgl. Senat aaO; ebenso KG, StV 2012, 350 ; Meyer-Goßner/Schmitt aaO Rn. 24 m. w. N.).
  • OLG Celle, 08.04.2019 - 3 Ws 102/19

    Voraussetzungen bei Fluchtgefahr wie bei dringendem Tatverdacht

    Auszug aus OLG Celle, 26.03.2021 - 2 Ws 82/21
    Der Straferwartung kommt bei der Beurteilung der Fluchtgefahr grundsätzlich maßgebende Bedeutung zu, weil sie das Ausmaß des Fluchtanreizes bestimmt (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 8. April 2019 - 3 Ws 102/19 , juris; Meyer-Goßner/Schmitt StPO 62. Aufl. § 112 Rn. 22 m. w. N.).
  • OLG Hamm, 07.08.2012 - 2 Ws 252/12

    Haftbefehl. Wiederinvollzugsetzung, Gründe

    Auszug aus OLG Celle, 26.03.2021 - 2 Ws 82/21
    Dies setzt jedoch voraus, dass von der Prognose des Haftrichters bezüglich der Straferwartung der Rechtsfolgenausspruch des Tatrichters erheblich zum Nachteil des Angeklagten abweicht und sich die Fluchtgefahr dadurch ganz wesentlich erhöht ( BVerfG, Beschlüsse vom 27.09.2012, 2 BvR 1874/12 , vom 11.07.2012, 2 BvR 1092/12 und vom 15.08.2007, 2 BvR 1485/07 ; vgl. BGH, Beschluss vom 28.10.2005, StB 15/05 , OLG Frankfurt, Beschluss vom 14.08.2017, 1 Ws 159/17 und OLG Hamm, Beschluss vom 07.08.2012, 2 Ws 252/12).
  • OLG Jena, 31.05.2005 - 1 Ws 185/05

    Haftbeschwerde

    Auszug aus OLG Celle, 26.03.2021 - 2 Ws 82/21
    Die Prüfung des Beschwerdegerichts ist mithin darauf beschränkt, ob das vom Tatrichter gewonnene Ergebnis auf Tatsachen gestützt ist, die diesem im Zeitpunkt seiner Entscheidung zur Verfügung standen, und darauf, ob das mitgeteilte Ergebnis auf einer vertretbaren Bewertung dieser zur Zeit für und gegen einen dringenden Tatverdacht sprechenden Umstände beruht (BGH StV 1991, 525 ; StV 2004, 143 ; OLG Koblenz, StV 1994, 316 ; OLG Karlsruhe StV 1997, 312 ; OLG Kiel, SchlHA 2003, 188; OLG Jena, StV 2005, 559 ; KG Beschluss vom 3. April 2006, Az. 1 AR 631/04, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 14. November 2007, 2 Ws 342/07 , juris).
  • BGH, 07.08.2007 - StB 17/07

    Haftbeschwerde während der Hauptverhandlung (Prüfungsmaßstab);

  • BGH, 28.10.2005 - StB 15/05

    Voraussetzungen des neuerlichen Vollzugs der Untersuchungshaft; Folgerungen aus

  • BGH, 16.08.1991 - 1 StE 6/89

    Untersuchungshaft - Haftentscheidung - Beschwerdegericht - Hauptverhandlung

  • BGH, 04.02.2016 - StB 1/16

    Dringender Tatverdacht der mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer

  • BGH, 28.08.2014 - StB 22/14

    Haftbeschwerde während laufender Hauptverhandlung (eingeschränkte Beurteilung der

  • OLG Hamm, 14.11.2007 - 2 Ws 342/07

    Haftbeschwerde; Gegenstand der Prüfung; Anpassung des Haftbefehls, Fluchtgefahr

  • OLG Koblenz, 19.11.1993 - 2 Ws 654/93

    Dringender Tatverdacht; Tatsachenmaterial; Wahrscheinlichkeitsurteil;

  • OLG Karlsruhe, 06.12.1996 - 3 Ws 321/96

    Beurteilung des Umfangs der Fluchtgefahr ; Zweck der Untersuchungshaft

  • OLG Brandenburg, 02.03.2020 - 1 Ws 18/20

    Überprüfung eines Haftbefehls nach noch nicht rechtskräftiger Verurteilung des

  • KG, 03.04.2006 - 5 Ws 170/06

    Haftprüfung während der laufenden Hauptverhandlung: Inhaltliche Anforderungen an

  • OLG Köln, 26.01.1999 - 2 Ws 29/99
  • OLG Frankfurt, 14.08.2017 - 1 Ws 159/17

    Voraussetzungen für Widerruf der Außervollzugsetzung eines Haftbefehls nach § 116

  • OLG Jena, 30.09.2008 - 1 Ws 415/08

    Haftbeschwerde

  • OLG Naumburg, 02.02.1995 - 1 Ws 19/95

    Aufrechterhaltung des Haftbefehls nach Maßgabe der Hauptverhandlung; Aufhebung

  • KG, 20.10.2022 - 5 Ws 41/22
    Ist der Sachverhalt - wie vorliegend - in vollem Umfang aufgeklärt und deshalb grundsätzlich davon auszugehen, dass die gefährdeten Beweise nach der durchgeführten Hauptverhandlung und Verurteilung des Angeklagten in der (letzten) Tatsacheninstanz so gesichert sind, dass der Angeklagte die Wahrheitsermittlung nicht mehr mit Aussicht auf Erfolg behindern kann (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 26. März 2021 - 2 Ws 82/21 -, juris Rdnr. 20; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 7. Juli 2015 - 1 Ws 122/15 -, juris Rdnr. 27; KG, Beschlüsse vom 20. Juni 2018 - 4 Ws 90/18 - und 1. September 2014 - 4 Ws 73/14 - jeweils m. w. Nachw.), da der Inhalt der bisherigen Zeugenaussagen - und der Angaben der Angeklagten - jederzeit durch die Bekundungen der am Verfahren beteiligten Richter und Staatsanwälte eingeführt werden kann (vgl. KG, jeweils a. a. O., m. w. Nachw.), bedarf es jedenfalls einer besonders sorgfältigen Prüfung, ob Beschränkungen der Untersuchungshaft nunmehr auch oder weiterhin auf Verdunkelungsgefahr gestützt werden können.
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